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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vorrang
Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen; abweichende Bedingungen unserer Kunden sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich mit uns vereinbart worden sind.

2. Leistungsumfang
Kommt es abweichend zu dem vereinbarten Leistungsumfang zu einem geringeren, als dem vereinbarten Bedarf z.B. durch geringere Teilnehmerzahlen oder witterungsbedingte Umstände, so begründet dies keinen Anspruch auf Minderung des vereinbarten Auftragsvolumens. Eine Verringerung der Teilnehmerzahl muss bis spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung schriftlich der Auftragnehmerin mitgeteilt werden.

3. Fälligkeit und Verzug
Das vereinbarte Entgelt ist bei Lieferung bzw. Übergabe an den Kunden oder dessen Bevollmächtigten zur Zahlung fällig. Bei Vollkaufleuten tritt der Verzug ohne Mahnung ein. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, neben dem sonstigen Verzugschaden Verzugszinsen in Höhe von 12% p. a. zu erheben.

4. Preise, Zahlung, Inkasso
Alle Preise verstehen sich ausschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise und AGB’s unserer Angebotsliste neuesten Datums. Eine Preiserhöhung durch uns ist berechtigt, wenn sich die dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Löhne und Kosten erhöhen und zwischen Vertragsabschluß und der Lieferung bzw. Übergabe an den Kunden mehr als 3 Monate verstrichen sind.

5. Termine
Wir sind bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, so gesteht uns der Kunde eine Toleranz von bis zu 60 Minuten zu.

6. Stornierung
Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall haftet der Auftraggeber bei einem Rücktritt von 14 Tagen oder weniger von der Veranstaltung mit 35% der Bruttoauftragssumme, bei weniger als 7 Tagen in Höhe von 65%, bei weniger als drei Tagen in Höhe von 85% und am Veranstaltungstag in Höhe von 100% der Nettoauftragssumme.

7. Transportgebühren
Die Transportkosten sind im Preis nicht enthalten. Mangels einer besonderen Vereinbarung sind wir berechtigt, die Kosten des Transports zu den Stundensätzen zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer gemäß des jeweils gültigen Angebotes abzurechnen.

8. Haftung und Transportkosten
Versenden wir Ware oder Mietgegenstände an einen anderen Ort, so geht die Haftung auf den Kunden über, sobald wir die Ware oder den Mietgegenstand dem mit der Versendung beauftragten Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Dritten ausgeliefert haben. Bei Warenlieferung mit unseren eigenen Fahrzeugen und Mitarbeitern geht die Haftung mit dem Zeitpunkt der Fahrzeugankunft am Bestimmungsort auf den Kunden über. Der Kunde trägt die Transportkosten von unserem Firmensitz zu dem Bestimmungsort.

9. Mängel
Die Ware ist vom Auftraggeber beim Empfang zu prüfen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich dem angegebenen Ansprechpartner der Auftragnehmerin anzuzeigen, ggf. telefonisch zu melden, um für Abhilfe sorgen zu können. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. Soweit der Kunde die Mietgegenstände nicht sauber zurückgibt, können wir ihm für die Kosten der erforderlichen Säuberung bis zu 50% der in der Mietpreisliste aufgeführten Mietzinsen zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer berechnen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

10. Bruch und Verlust
Stellt die Auftragnehmerin Mobiliar und Geschirr zur Verfügung ist der Auftraggeber verpflichtet, Bruch und Schwund nach dem Neuwert zu ersetzen. Fehlmengen oder Beschädigungen am gelieferten Mobiliar und Geschirr hat der Auftraggeber bei Anlieferung zu reklamieren. Geschieht dies nicht, gilt die angelieferte Menge als vertragsgemäß. Die Abrechnung über Bruch- und Fehlmengen erfolgt mit abschließender Rechnung oder ggf. später. Verbrauch und Fehlmengen werden am Firmensitz gezählt und festgestellt.

11. Schadenersatzpflicht
Wir sind dem Kunden zum Schadenersatz wegen Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn uns oder einem unserer leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung zur Last gelegt werden kann. Haftungsausschlüsse oder – Beschränkungen betreffen nicht die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, den Mietzins für die ihm überlassene Sache solange zu entrichten, bis die geschädigte Sache wiederhergestellt oder für die beschädigte bzw. in Verlust geratene Sache Ersatz beschafft ist oder der Wert erstattet wurde.

12. Austauschrecht
Wir sind berechtigt, in unserem Sortiment bzw. unserer Preisliste aufgeführte Spezialitäten untereinander auszutauschen, wenn die zu liefernden Spezialitäten zur Zeit nicht vorhanden sind und der Austausch dem Kunden zumutbar ist.

13. Mietpreis, Mieteinheit
Die in unserer Preisliste aufgeführten Mietgebühren beziehen sich auf eine Dauer von 3 Tagen ohne Sonn- und Feiertage (Mieteinheit). Der Abhol- und Rückgabetag gilt jeweils als ganzer Tag. Nimmt der Kunde den Mietgegenstand über eine solche Mieteinheit hinaus in Anspruch, so sind wir berechtigt, für jede neue Mieteinheit jeweils eine Gebühr in voller Höhe zu erheben.

14. Zuschläge
Wir sind berechtigt, für die Herstellung von Speisen an Sonntagen sowie Feiertagen einen Zuschlag je Portion zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu berechnen.

15. Pflichten des Kunden
Unser Kunde ist verpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart ist,
- den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern;
- uns sofort zu unterrichten, wenn der Mietgegenstand beschädigt und reparaturbedürftig ist, er hat in diesem Fall jegliche Reparatur zu unterlassen
- alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Benutzung des Mietobjekts auf seine Kosten einzuholen.

16. Besichtigungsrecht
Es bleibt uns vorbehalten, alle von uns gestellten Mietobjekte jederzeit zu besichtigen, zurückzunehmen oder notwendige Maßnahmen zu deren Erhaltung zu treffen, sofern die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht.

17. Vertragszweck
Soweit dem Kunden Gegenstände mietweise überlassen werden, darf er diese nur zu dem vereinbarten Zweck und am vertraglich vorgesehenen Ort benutzen.

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Korntal. Gerichtsstand ist – auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenverfahren – Korntal. Gehört der Kunde nicht zu dem in § 24 Ziffer 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung des Rechtes der allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Kreis von Personen bzw. Institutionen, gelten hierfür die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Geschäftsführer: Andreas Wohnsiedler ·

 

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